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Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite unter Downloads eingesehen werden kann. Folgende Impfungen müssen gültig geimpft sein:
1. Katzenseuche (Panleukopenie)
2. Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus, RC)
Empfohlen: Die Impfung gegen Chlamydia felis (Ch), ebenfalls ein Katzenschnupfenerreger.
Empfohlene Impfungen: Leukose (bis zum 6.Lj und nur nach Antigentest)
Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Wenn Ihre Katze einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden. Ansonsten gilt: Impfung spätestens 10 Tage vor Pensionsaufenthalt, lieber früher. Wenn das Tier nicht regelmäßig geimpft wird, muss ggf. die Grundimmunisierung erneuert werden, d.h. es sind 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen notwendig. Erst nach der 2. Impfung besteht der notwendige Impfschutz. Antikörper bilden sich nicht in wenigen Stunden. Das Immunsystem ist nach der Impfung geschwächt und arbeitet auf Hochtouren. In dieser Zeit sollte Ihre Katze nicht durch einen Ortswechsel in Stress versetzt werden.
Kater, die älter als 6/7 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein.Der Kater ist mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert wurden. Die Katze ist bei Abgabe min. 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen nur nach Absprache. Geschlechtsreife Nicht sterilisierte weibliche Katzen können aufgenommen werden, wenn diese die Katzenpille erhalten.
Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt (Kombimittel möglich). Für Freigänger gilt: Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 3 Monate nicht überschreiten. Bei Wohnungskatzen soll der Abstand nicht größer 6 Monate sein. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4-5 Tage vor Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24h . Der Nachweis erfolgt anhand Abgabe verwendete leere Pipette oder Tierarztrechnung Medikamentenvergabe.
Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien unter Hunden und Katzen, ist vor Aufenthalt ein Giardientest beim Tierarzt zu machen. Für Katzen die im Einzelzimmer untergebracht sind reicht ein Schnelltest. Hierzu müssen 3 Kotproben (Sammelkotprobe) beim TA abgegeben werden. Für Katzen, die in der Gruppe untergebracht sind, ist ein Schnelltest nicht ausreichend. Hier bedarf es eines hochwertigeren Verfahrens z.B. mit Flotation oder Nachweis der Antikörper (z.B. PetCheck PCR Test). Dafür reicht je nach Verfahren EINE Kotprobe. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze in der Pension aufgenommen. Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein.
Sonderreglung Sommerferien Gruppenplatz: Bei Tieren mit regelmäßigem Freigang, darf der Giardientest in den Sommerferien nicht älter als 6 Monate sein. Hintergrund ist, dass in den Sommerferien für 6 Wochen viele Katzen zusammen kommen und ein Giardieneintrag in dieser Zeit besonders schwer zu händeln und einzudämmen ist. Daher dient dies als zusätzliche risikominimierende Maßnahme.
!!! Bitte beachten Sie: !!!
Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Aufnahme der Katze abgelehnt werden.
Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt.
- Alle Pensionstiere müssen ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen.
Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können in einem Einzelzimmer betreut werden.