Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 11.11.2023

1. Vertragsabschluss

Bei Anmeldung bietet die Katzenpension Tiergarten den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an, vorausgesetzt das Tier erfüllt am Tag der Abgabe unsere Aufnahmebedingungen. Die Anmeldung erfolgt bevorzugt über unser Buchungsformular auf unserer Internetseite. Der / Die Auftraggeber/in versichert, dass das in die Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er/sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist auf Verlangen vorzulegen. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande, welche i.d.R. per E-Mail versendet wird. Es gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb 10 Tage eine Anzahlung i.H.v 50% zu leisten, andernfalls kann die Katzenpension einseitig vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt wird dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

2. Pflichten des Tierhalters

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. Ferner ist der Tierhalter verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Impfpass des Tieres bei der Katzenpension Tiergarten für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen. Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstandenen Schäden oder Folgeschäden – auch gegenüber Dritten - können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

3. Voraussetzungen

3.1 Impfung

Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite oder in unserer Pension eingesehen werden kann. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.

3.2 Giardientest

Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien unter Hunden und Katzen, ist vor Aufenthalt ein Giardientest beim Tierarzt zu machen. Hierzu muss eine !!!Sammelkotprobe (mind. 3 Proben) !!! beim Tierarzt abgegeben werden. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze in der Pension aufgenommen. Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein. Sonderreglung Sommerferien Gruppenplatz: Bei Tieren mit regelmäßigem Freigang, deren Giardientest in den Sommerferien älter als 6 Monate ist, wird bei Abgabe ein Anal-Abstrich für einen Giardienschnelltest gemacht. Dieser Test wird von Mitarbeitern der Pension durchgeführt und mit 12,-€ Gebühr berechnet. Der Test ersetzt nicht den notwendigen regelmäßigen Giardientest mit 3 Kotproben. Hintergrund ist, dass in den Sommerferien für 6 Wochen viele Katzen zusammen kommen und ein Giardieneintrag in dieser Zeit besonders schwer zu händeln und einzudämmen ist. Daher dient dies als zusätzliche risikominimierende Maßnahme.

3.3 Sterilisation / Kastration

Kater, die älter als 7/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein. Der Kater sollte mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert werden. Die Katze ist bei Abgabe min. 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen nur nach Absprache.

3.4 Entwurmung und Parasiten

Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt (Kombimittel möglich). Der Abstand zwischen letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 3 Monate nicht überschreiten. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4-5 Tage vor Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24h . Der Nachweis erfolgt anhand Abgabe verwendete leere Pipette oder Tierarztrechnung Medikamentenvergabe.

Sonstiges Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein genereller Ablehnungsgrund. Medikamentengabe, Spezialfutter, Behinderungen sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden. Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 12 Wochen alt sein

!!! Bitte beachten Sie: Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT aufgenommen werden. Ein Erstattungsanspruch ergibt sich daraus nicht. Es muss der volle Betreuungsbetrag gezahlt werden. !!!

4. Haftungsausschluss

Krankheit: Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der behandelnde oder der Pensionstierarzt kontaktiert um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen. Je Tierarztbesuch stellen wir 20,- € Unkostenpauschale in Rechnung. Die Pension wird täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert. Die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit erreicht werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadenersatz für Folgeaufwendungen, z.B. Tierarzt, Fahrtkosten usw. übernommen. Hinweis: Achten Sie generell auf ein gutes Immunsystem Ihrer Katze, insbesondere durch gute Ernährung (hoher Fleischanteil, kein Zucker oder Getreidezusatz), Bewegung und frische Luft. Da ein Pensionsbesuch (insbesondere der Erstbesuch) zumeist Stress für das Tier bedeutet, wird das Immunsystem durch den Stress herabgesetzt und die Tiere sind krankheitsanfälliger. Bei älteren Tieren kann eine vorbeugende Unterstützung des Immunsystems durch geeignete Futterzusätze (Darmgesundheit) in Betracht gezogen werden.

Verletzung: Sollte sich die Katze beim Spielen, z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension können nicht geltend gemacht werden. Bei Entweichen einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und allen sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension ausgeschlossen. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.

Versterben: Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht den Eigentümer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden, sofern kein grobes Verschulden der Pensionsmitarbeiter als Ursache nachweisbar ist. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinien zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

5. Stornierung / Aufenthaltsabbruch

Alle Aufenthalte, die gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 3 Wochen vor Aufenthaltsbeginn vom Tierhalter schriftlich per E-Mail (buchung@katzenpension-tiergarten.de) storniert werden. Andernfalls fallen folgende Stornogebühren an: Wird der Zeitraum von 21 Tagen unterschritten, fallen 30%, wird der Zeitraum von 14 Tagen unterschritten, fallen 50% an Stornokosten von der Gesamtsumme an. Bis 7 Tage vor Abgabedatum stellen wir Ihnen 75% des gesamten reservierten Aufenthalts in Rechnung. Bei Stornierungen unter 7 Tagen wird der Gesamtbetrag fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Katzenpension Tiergarten aufgrund Urlaubsabbruch oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen - auch nicht teilweise. Stornierungspauschale: Für Stornierungen vor der Stornofrist von 21 Tagen, wird eine Aufwendungspauschale von 15 € in Rechnung gestellt.

6. Aufenthaltsverlängerung

Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer sein Tier nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Tiergarten unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich (E-Mail oder whatsapp), mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres zu bezahlen. Die Katzenpension Tiergarten kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.

7. Nichtabholung von Pensionstieren

Sollte ein Kunde sein Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Tiergarten folgende Zusatzkosten: 1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab 14 Tag + 100 % des Pensionspreises. Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an diesem Tier auf die Katzenpension Tiergarten. Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Katzenpension Tiergarten über. Der Eigentümer des Tieres erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzenpension Tiergarten entstehenden Kosten für die Weitervermittlung der Katze oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension Tiergarten behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.