Allgemeine Geschäftsbedingungen

Katzenpension Tiergarten, Faradaystraße 7, 04159 Leipzig – Stand 01.10.2025

Die AGB stehen auch als PDF zum Download bereit.

1. Vertragsabschluss

Bei Anmeldung bietet die Katzenpension Tiergarten den Abschluss eines Betreuungsvertrages verbindlich an, vorausgesetzt das Tier erfüllt am Tag der Abgabe unsere Aufnahmebedingungen. Die Anmeldung erfolgt bevorzugt über unser Buchungsformular auf unserer Internetseite. Der/die Auftraggeber/in versichert, dass das in die Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht bzw. er/sie im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist auf Verlangen vorzulegen. Der Vertrag kommt mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande, welche i. d. R. per E-Mail versendet wird. Es gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung i. H. v. 50 % zu leisten, andernfalls kann die Katzenpension einseitig vom Vertrag zurücktreten. Ein solcher Rücktritt wird dem Kunden schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

2. Pflichten des Tierhalters

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. Ferner ist der Tierhalter verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Impfpass des Tieres bei der Katzenpension Tiergarten für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen. Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstandenen Schäden oder Folgeschäden – auch gegenüber Dritten – können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

3. Voraussetzungen

3.1 Impfung

Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite oder in unserer Pension eingesehen werden kann. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.

3.2 Giardientest

Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien unter Hunden und Katzen ist vor dem Aufenthalt ein Giardientest beim Tierarzt zu machen. Für Katzen, die im Einzelzimmer untergebracht sind, reicht ein Schnelltest; hierzu müssen 3 Kotproben (Sammelkotprobe) beim Tierarzt abgegeben werden. Für Katzen, die in der Gruppe untergebracht sind, ist ein Schnelltest nicht ausreichend – hier bedarf es eines hochwertigeren Verfahrens, z. B. mit Flotation oder Nachweis der Antikörper (z. B. PetCheck-PCR-Test); dafür reicht je nach Verfahren eine Kotprobe. Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze in der Pension aufgenommen. Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein.

Sonderregelung Sommerferien Gruppenplatz: Bei Tieren mit regelmäßigem Freigang darf der Giardientest in den Sommerferien nicht älter als 6 Monate sein. Hintergrund ist, dass in den Sommerferien für 6 Wochen viele Katzen zusammenkommen und ein Giardieneintrag in dieser Zeit besonders schwer zu händeln und einzudämmen ist. Daher dient dies als zusätzliche risikominimierende Maßnahme.

3.3 Sterilisation / Kastration

Kater, die älter als 6–7 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein. Der Kater sollte mindestens 1 Woche vor Abgabe kastriert werden. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen/Kater nur nach Absprache. Weibliche Katzen, die weder sterilisiert noch kastriert sind, können aufgenommen werden, sofern sie die Pille für die Katze erhalten.

3.4 Entwurmung und Parasiten

Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt (Kombimittel möglich). Für Freigänger gilt: Der Abstand zwischen der letzten Behandlung und dem Aufenthaltsende soll 3 Monate nicht überschreiten. Bei Wohnungskatzen soll der Abstand nicht größer als 6 Monate sein. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4–5 Tage vor dem Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24 h. Der Nachweis erfolgt anhand der verwendeten leeren Pipette oder der Tierarztrechnung über die Medikamentenvergabe.

3.5 Sonstiges

Behinderungen oder organische Schäden sollten vorab mitgeteilt werden, sind aber kein genereller Ablehnungsgrund. Medikamentengabe, Spezialfutter, Behinderungen und sonstige Besonderheiten müssen vorab mitgeteilt werden. Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 12 Wochen alt sein.

Bitte beachten Sie: Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT aufgenommen werden. Ein Erstattungsanspruch ergibt sich daraus nicht. Es muss der volle Betreuungsbetrag gezahlt werden.

4. Haftungsausschluss

Krankheit: Sollte die Katze während des Aufenthalts erkranken, werden Sie verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der Pensionstierarzt kontaktiert, um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik vonnöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten sowie Fahrtkosten sind vom Eigentümer zu bezahlen. Je Tierarztbesuch stellen wir 30,– € Unkostenpauschale in Rechnung. Die Pension wird täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert; die Katzentoiletten werden mehrfach täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit erreicht werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadenersatz für Folgeaufwendungen, z. B. Tierarzt, Fahrtkosten usw., übernommen.

Hinweis: Achten Sie generell auf ein gutes Immunsystem Ihrer Katze, insbesondere durch gute Ernährung, Bewegung und frische Luft. Da ein Pensionsbesuch (insbesondere der Erstbesuch) zumeist Stress für das Tier bedeutet, wird das Immunsystem durch den Stress herabgesetzt und die Tiere sind krankheitsanfälliger. Bei älteren Tieren kann eine vorbeugende Unterstützung des Immunsystems durch geeignete Futterzusätze (Darmgesundheit) in Betracht gezogen werden.

Verletzung: Sollte sich die Katze beim Spielen, z. B. auf den Kratzbäumen/Treppen/Ablagen usw., verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Eigentümer zu tragen. Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension können nicht geltend gemacht werden. Bei Entweichen einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und allen sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Katzenpension ausgeschlossen. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.

Versterben: Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird versucht, den Eigentümer zu erreichen bzw. eine ihm bekannte Person, mit der weitere Schritte besprochen werden können. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden, sofern kein grobes Verschulden der Pensionsmitarbeiter als Ursache nachweisbar ist. Sollte das Tier so schwer verletzt oder erkrankt sein, dass es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit dem Pensionsbetreiber über eine evtl. Euthanasie entscheiden, falls der Besitzer nicht erreichbar sein sollte. Das verstorbene Tier wird dann gemäß der Gesundheitsrichtlinien zur Einäscherung freigegeben und der entsprechenden Stelle zugeführt. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

5. Stornierung / Aufenthaltsabbruch

Alle Aufenthalte, die gebucht und dann nicht in Anspruch genommen werden, müssen mindestens 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn vom Tierhalter schriftlich per E-Mail an buchung@katzenpension-tiergarten.de storniert werden. Andernfalls fallen folgende Stornogebühren an:

Stornierung Gebühr
21–15 Tage vor Aufenthalt 30 % des Grundpreises
14–8 Tage vor Aufenthalt 50 % des Grundpreises
7–2 Tage vor Aufenthalt 70 % des Grundpreises
darunter 100 %

Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Katzenpension Tiergarten aufgrund Urlaubsabbruchs oder sonstiger Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen – auch nicht teilweise.

Stornierungspauschale: Für Stornierungen vor der Stornofrist von 21 Tagen wird eine Aufwendungspauschale von 15 € in Rechnung gestellt.

6. Aufenthaltsverlängerung

Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer sein Tier nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Tiergarten unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, schriftlich (E-Mail oder WhatsApp) mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres zu bezahlen. Die Katzenpension Tiergarten kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.

7. Nichtabholung von Pensionstieren

Sollte ein Kunde sein Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Tiergarten folgende Zusatzkosten: 1–7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8–14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab dem 14. Tag + 100 % des Pensionspreises. Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 15. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an diesem Tier auf die Katzenpension Tiergarten. Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Katzenpension Tiergarten über. Der Eigentümer des Tieres erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzenpension Tiergarten entstehenden Kosten für die Weitervermittlung der Katze oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden, und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension Tiergarten behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.