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Damit alle Gäste gesund bleiben – das brauchen wir von Ihnen
Zum Schutz aller Pensionsgäste gelten bei uns einige Aufnahmevoraussetzungen. Bitte lesen Sie diese vor der Buchung in Ruhe durch – bei Fragen helfen wir gern weiter.
Der gültige Impfschutz ist mit dem Impfausweis nachzuweisen, der für die Dauer des Aufenthalts bei uns hinterlegt wird. Grundlage ist unsere Impfrichtlinie (siehe auch Downloads).
Pflicht: Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus).
Empfohlen: Chlamydia felis sowie Leukose (bis zum 6. Lebensjahr, nur nach Antigentest).
Besteht kein aktiver Impfschutz, muss die Impfung spätestens 10 Tage vor dem Aufenthalt erfolgen – gern früher. Wird Ihr Tier nicht regelmäßig geimpft, ist ggf. eine neue Grundimmunisierung nötig (2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen); der Schutz besteht erst nach der zweiten Impfung. Direkt nach einer Impfung arbeitet das Immunsystem auf Hochtouren – in dieser Zeit sollte Ihre Katze nicht durch einen Ortswechsel gestresst werden.
Kater, die älter als 6–7 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert sein – mindestens 1 Woche vor der Abgabe. Weibliche Katzen müssen bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert/sterilisiert sein. Unkastrierte Katzen nehmen wir nur nach Absprache auf; geschlechtsreife, nicht sterilisierte Katzen können aufgenommen werden, wenn sie die Katzenpille erhalten.
Vor der Abgabe muss Ihre Katze entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt sein – ein Kombimittel ist möglich. Der ideale Zeitpunkt sind 4–5 Tage vor dem Aufenthalt, mindestens jedoch 24 Stunden.
Freigänger: Zwischen letzter Behandlung und Aufenthaltsende dürfen höchstens 3 Monate liegen.
Wohnungskatzen: höchstens 6 Monate.
Als Nachweis genügt die leere Pipette oder die Tierarztrechnung.
Wegen der zunehmenden Verbreitung von Giardien ist vor dem Aufenthalt ein Giardientest beim Tierarzt erforderlich. Nur bei negativem Ergebnis kann Ihre Katze aufgenommen werden.
Schnelltests werden nicht anerkannt. Erforderlich ist ein Laborverfahren, z. B. Flotation oder Antikörper-/PCR-Nachweis (etwa PetCheck-PCR-Test); je nach Verfahren reicht dafür eine Kotprobe. Der Nachweis muss dokumentiert vorliegen – handschriftlich oder gedruckt (z. B. Laborbefund, Eintrag im Impfausweis oder schriftliche Bestätigung des Tierarztes). Ein Anruf beim Tierarzt genügt nicht.
Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Test höchstens 12 Monate alt sein – wurde Ihre Katze früher einmal positiv getestet, höchstens 6 Monate. Sonderregelung Sommerferien (Gruppenplatz): Bei Freigängern darf der Test höchstens 6 Monate alt sein, da in den Sommerferien besonders viele Katzen zusammenkommen und ein Giardieneintrag dann schwer einzudämmen ist.
Behinderungen wie Blindheit oder fehlende bzw. verkrüppelte Gliedmaßen sind in der Regel kein Hinderungsgrund für einen Aufenthalt. Katzen mit Futtermittelallergie, die Spezialfutter benötigen, betreuen wir gern im Einzelzimmer.
Alle Pensionstiere müssen mindestens 12 Wochen alt sein.