Krankheiten und Behinderungen
Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt.
Anders sieht es mit infektiösen Krankheiten oder allergischen Erkrankungen aus. Zum Beispiel ist eine Katze mit chronischer Enteritis und damit verbundenem stetigen Durchfall nicht in einem Pensionsbetrieb tragbar. Auch Ausscheider anderer übertragbarer Krankheiten können nicht aufgenommen werden.
Sonstige Bedingungen
- Alle Pensionstiere müssen ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen.
Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können nach Absprache betreut werden.