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Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Grundlage ist die Impfrichtlinie Katzenpension Tiergarten, welche auf unserer Internetseite unter Downloads eingesehen werden kann. Folgende Impfungen müssen gültig geimpft sein:
1. Katzenseuche (Panleukopenie)
2. Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus, RC)
Dringend empfohlen: Die Impfung gegen Chlamydia felis (Ch), ebenfalls ein Katzenschnupfenerreger.
Empfohlene Impfungen: Leukose (bis zum 6.Lj und nur nach Antigentest)
Bestätigung erfolgt durch einen gültigen Impfpass. Der Impfpass ist bei Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Katze abzugeben und wird in der Pension hinterlegt.
Wenn Ihre Katze einen aktiven Impfschutz hat, muss natürlich nicht noch einmal vor Abgabe geimpft werden. Ansonsten gilt: Impfung spätestens 10 Tage vor Pensionsaufenthalt, lieber früher. Wenn das Tier nicht regelmäßig geimpft wird, muss ggf. die Grundimmunisierung erneuert werden, d.h. es sind 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen notwendig. Erst nach der 2. Impfung besteht der notwendige Impfschutz. Antikörper bilden sich nicht in wenigen Stunden. Das Immunsystem ist nach der Impfung geschwächt und arbeitet auf Hochtouren. In dieser Zeit sollte Ihre Katze nicht durch einen Ortswechsel in Stress versetzt werden.
Kater, die älter als 7/8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein.Der Kater ist mind. 1 Woche vor Abgabe kastriert wurden. Die Katze ist bei Abgabe min. 2 Wochen kastriert/sterilisiert. Unkastrierte Katzen nur nach Absprache.
Die Katze wurde vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt (Kombimittel möglich). Der Abstand zwischen letzten Behandlung und Aufenthaltsende soll 3 Monate nicht überschreiten. Idealer Vergabezeitpunkt sind 4-5 Tage vor Pensionsaufenthalt, mindestens aber 24h . Der Nachweis erfolgt anhand Abgabe verwendete leere Pipette oder Tierarztrechnung Medikamentenvergabe.
Aufgrund zunehmender Verbreitung von Giardien, von deren, oftmals unentdeckter Ansteckung, zunehmend auch Katzen betroffen sind, ist vor Aufenthalt eines jeden Gastes ein Giardientest beim Tierarzt zu machen. Hierzu sind 3 Kotproben beim Tierarzt abzugeben. (Der Tierarzt muss bestätigen, dass ihm 3 Proben vorlagen). Nur bei negativem Testergebnis wird die Katze in unserer Pension aufgenommen.
Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher oder im Rahmen der Pensionsbetreuung schon einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein. Hintergrund ist, dass einmal betroffene Katzen leichter anfällig für eine erneute Ansteckung sind. Zudem ist zu vermuten, dass im Umfeld des Katzenrevieres oder der Wege des Katzenhalters weitere infizierte Tiere leben und das Risiko einer erneuten Ansteckung höher ist.
Neuregelung ab 01/2024: Bei Tieren mit regelmäßigem Freigang, deren Giardientest in den Sommerferien älter als 6 Monate ist, wird bei Abgabe ein Anal-Abstrich für einen Giardienschnelltest gemacht. Dieser Test wird von Mitarbeitern der Pension durchgeführt und mit 12,-€ Gebühr berechnet. Der Test ersetzt nicht den notwendigen regelmäßigen Giardientest mit 3 Kotproben. Hintergrund ist, dass in den Sommerferien für 6 Wochen viele Katzen zusammen kommen und ein Giardieneintrag in dieser Zeit besonders schwer zu händeln und einzudämmen ist. Daher dient dies als zusätzliche risikominimierende Maßnahme.
!!! Bitte beachten Sie: !!!
Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Katze NICHT aufgenommen werden.
Behinderungen wie z.B. Blindheit, fehlende oder verkrüppelte Gliedmaßen usw. sind in der Regel KEIN Hinderungsgrund für einen Pensionsaufenthalt.
- Alle Pensionstiere müssen ein Mindestalter von 12 Wochen aufweisen.
Katzen mit Futtermittelallergien, die spezielles Futter benötigen, können in einem Einzelzimmer betreut werden.