Aufnahmebedingungen

Damit alle Gäste gesund bleiben – das brauchen wir von Ihnen

Zum Schutz aller Pensionsgäste gelten bei uns einige Aufnahmevoraussetzungen. Bitte lesen Sie diese vor der Buchung in Ruhe durch – bei Fragen helfen wir gern weiter.

Wichtig: Sind die Voraussetzungen am Abgabetag nicht erfüllt, kann die Aufnahme Ihres Tieres abgelehnt werden.

Impfung

Der gültige Impfschutz ist mit dem Impfausweis nachzuweisen, der für die Dauer des Aufenthalts bei uns hinterlegt wird. Grundlage ist unsere Impfrichtlinie (siehe auch Downloads).

Pflicht: Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus).
Empfohlen: Chlamydia felis sowie Leukose (bis zum 6. Lebensjahr, nur nach Antigentest).

Besteht kein aktiver Impfschutz, muss die Impfung spätestens 10 Tage vor dem Aufenthalt erfolgen – gern früher. Wird Ihr Tier nicht regelmäßig geimpft, ist ggf. eine neue Grundimmunisierung nötig (2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen); der Schutz besteht erst nach der zweiten Impfung. Direkt nach einer Impfung arbeitet das Immunsystem auf Hochtouren – in dieser Zeit sollte Ihre Katze nicht durch einen Ortswechsel gestresst werden.

Kastration / Sterilisation

Kater, die älter als 6–7 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert sein – mindestens 1 Woche vor der Abgabe. Weibliche Katzen müssen bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert/sterilisiert sein. Unkastrierte Katzen nehmen wir nur nach Absprache auf; geschlechtsreife, nicht sterilisierte Katzen können aufgenommen werden, wenn sie die Katzenpille erhalten.

Entwurmung

Ihre Katze muss entwurmt sein – wie oft, richtet sich nach Lebensweise und Unterbringung:

Katze Entwurmung mindestens
Wohnungskatze im Einzelzimmer 1× im Jahr
Katze im Gruppenzimmer alle 6 Monate
Freigänger alle 3 Monate

Alternative zur Wurmkur: Statt zu behandeln können Sie Ihre Katze auch auf Würmer testen lassen. Das lässt sich bequem mit dem Giardientest verbinden – viele Labore bestimmen Wurmeier in derselben Kotprobe mit. Ein negativer Befund ersetzt die Wurmkur.

Als Nachweis genügt die leere Verpackung, die Tierarztrechnung oder der Laborbefund.

Äußere Parasiten (Zecken, Milben, Flöhe)

Gegen äußere Parasiten muss Ihre Katze mindestens 1× im Jahr behandelt worden sein. Der ideale Zeitpunkt sind 4–5 Tage vor dem Aufenthalt, mindestens jedoch 24 Stunden. Kombimittel gegen Würmer und äußere Parasiten sind möglich.

Alternative zur Behandlung: Wenn Ihr Tier kurz vor dem Aufenthalt beim Tierarzt untersucht wurde, genügt uns auch eine kurze Bescheinigung, dass es frei von Parasiten ist.

Gut zu wissen: Spot-on und Jungvögel
Die Wirkstoffe gängiger Spot-on-Präparate hängen nachgewiesen mit erhöhtem Kükensterben zusammen. Wir empfehlen daher Präparate zur oralen Einnahme. Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Download-Bereich in "Wissenswertes für Katzenbesitzer" 

Giardientest

Bei Abgabe muss ein negativer Giardientest vorliegen, welcher nicht älter 12 Monate ist. (Katze ohne oder mit positivem Test können außerhalb der Ferien nach Absprache aufgenommen werden. In diesem Fall fallen Hygienekosten an.) Wir empfehlen den Test 4-6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn zu machen – so ist das Ergebnis rechtzeitig da und bei einem positiven Befund bleibt noch Zeit zur Behandlung.

Klassische Schnelltests sind nicht ausreichend. Erforderlich ist mindestens ein SNAP Test oder ein  Laborverfahren, z. B. Flotation oder Antikörper-/PCR-Nachweis (etwa PetCheck-PCR-Test). Für den Test werden Kotproben von 3 verschiedenen Tagen benötigt (außer PetCheck PCR Test - 1x Probe). Als Nachweis bringen Sie bitte die Rechnung und das Testergebnis mit. 

Bei regelmäßigen Aufenthalten darf ein negativer Test höchstens 12 Monate alt sein – wurde Ihre Katze früher einmal positiv getestet, höchstens 6 Monate. Sonderregelung Sommerferien (Gruppenplatz): Bei Freigängern darf der Test höchstens 6 Monate alt sein, da in den Sommerferien besonders viele Katzen zusammenkommen und ein Giardieneintrag dann schwer einzudämmen ist.

Krankheiten und Behinderungen

Behinderungen wie Blindheit oder fehlende bzw. verkrüppelte Gliedmaßen sind in der Regel kein Hinderungsgrund für einen Aufenthalt. Katzen mit Futtermittelallergie, die Spezialfutter benötigen, betreuen wir gern im Einzelzimmer.

Sonstiges

Alle Pensionstiere müssen mindestens 12 Wochen alt sein.

Zur Abgabe bitte mitbringen: Impfausweis, Nachweis über Entwurmung/Parasitenbehandlung, negatives Giardientest-Ergebnis – Neukunden zusätzlich den Aufnahmebogen. Zusätzliche Informationsblätter finden Sie unter Downloads.